Containerdienst
- Container dürfen nur bis zur Oberkante befüllt werden, damit ein gefahrloser Abtransport möglich ist
- Container sollten nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück abgestellt werden, andernfalls benötigen wir eine verkehrsrechtliche Genehmigung, welche bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) beantragt werden muss
- Bitte beachten Sie, dass wir einen gewissen Ranchierplatz brauchen, um den Container zu stellen
- Umso schwereres Material entsorgt werden muss, umso weniger kann transportiert werden: Bauschutt kann z.B. nur in einer 7m³ Absetzmulde befördert werden!
Containertypen
Kontaktieren Sie uns- gemeinsam finden wir den für Sie passenden Container, gerne auch in Ihrer Firmenfarbe!
Für die Entsorgung ihrer Abfälle bieten wir verschiedene Containertypen an:
5cbm Absetzcontainer
Höhe: 1,30m | Breite: 1,80m | Länge 3,30m
mindeste Durchfahrtshöhe: 3 m
mindeste Durchfahrtsbreite: 4,20 m
7cbm (mit und ohne Deckel, Klappencontainer)
Höhe: 1,50m | Breite: 1,80m | Länge 3,30m
mindeste Durchfahrtshöhe: 3 m
mindeste Durchfahrtsbreite: 4,20 m
10 cbm (mit und ohne Deckel, Presscontainer)
Höhe: 1,90m | Breite: 1,80m | Länge 4,00m
mindeste Durchfahrtshöhe: 3 m
mindeste Durchfahrtsbreite: 4,20 m
22 cbm (ohne Deckel)
Höhe: 1,50m | Breite: 2,40m | Länge 6,30m
mindeste Durchfahrtshöhe: 3 m
mindeste Durchfahrtsbreite: 4,20 m
37 cbm (mit Deckel und ohne Deckel)
Höhe: 2,40m | Breite: 2,35m | Länge 7,00m
mindeste Durchfahrtshöhe: 3,5 m
mindeste Durchfahrtsbreite: 4,50 m
Was darf in die Container rein- und was nicht
Was gehört zu welcher Abfallart:
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
- Unbelastetes Holz
- Zementsäcke
- Kleinmengen Bauschutt
- Glas
- Wand-/Deckenverkleidungen
- Bodenbeläge
- Gips- und Gipskartonplatten, Fermacell (Gipsfaserplatten)
- Kunststoffe, Folien, Abdeckplanen
- Teppiche, Tapetenreste
- Papier, Kartonagen, Verpackungen
- Leere Restbehälter (Dosen, Kanister etc.)
- Heraklith
was nicht rein darf:
- Isolier-und Dämmstoffe, (Mineral-/Steinwolle, Styropor /Styrodur )
- Eternit (asbesthaltige Baustoffe)
- Flüssigkeiten wie Altöle, Verdünnung, Altfarben
- Gefährliche Sonderabfälle, wie z.B. teerhaltige Dachpappe/Bitumen etc.
- Altreifen
- Druckgasbehälter
- Großmengen Bauschutt
- Altholzfenster, belastetes u. behandeltes Holz
Bauschutt
- Mineralische Abfälle (Steine)
- Mauer- und Ziegelsteine
- Dachziegel
- Mörtel
- Putz
- Betonabfälle
- Keramik
- Porzellan
- Bodenaushub, Kies, Schotter
- Asbesthaltige Baustoffe
- Gas- und Porenbetonsteine, Ytong
- Schamotte
- Asphalt
- Rigips
- Heraklith, Fermacell (Gipsfaserplatten)
- Belasteter Bauschutt oder Bodenaushub
- Gemischte Restabfälle
Gemischte Materialien
- Altmöbel, Einrichtungsgegenstände
- Teppiche, Matratzen
- Verschmutzte Kartonage, Folien
- Kunststoffe
- Spielzeug, Fahrräder
- Tapetenreste, leere Verpackungen wie Eimer, Dosen etc.
- Altholz unbehandelt
- Bodenbeläge
- gefährliche Abfälle (Bitumen, Eternit, Dachpappe, Styropor), die gesondert behandelt werden müssen
- Nassmüll
- Kühlschränke, Elektronikschrott, Monitore, Fernseher, Haushaltsgeräte
- Dämmstoffe wie Mineralwolle und Styropor/Styrodur
- Altöle und Altfarben
- Altholzfenster, belastetes u. behandeltes Holz
- Altreifen
Altholz A I – A III
- Naturbelassenes, wie Paletten, Kisten etc.
- Behandeltes Holz, wie Dielenbretter etc.
- Holzmöbel ohne Anhaftungen, Türen aus dem Innenbereich etc.
- Spanholz- sowie MDF Holzplatten
- Altholzfenster, Fensterstöcke
- Imprägniertes Holz , wie Gartenmöbel, Holz aus dem Außenbereich, Brandholz, Bahnschwellen
Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind überwachungsbedürftig, müssen nachweisbar mit Übernahmeschein und je Abfallart sowie zum Teil in bestimmten Behältnissen entsorgt werden.
Nachfolgende Abfallarten dürfen nicht mit anderen Abfallarten gemischt werden und benötigen gesonderte Behältnisse !
Produkte aus künstlichen Mineralfasern können krebserregend sein!
Deshalb müssen an die Entsorgung dieser Abfälle (AVV: 17 06 03*) besondere Anforderungen gestellt werden
- Damit der Flug von künstlichen Mineralfasern (Faserstäube) vermieden wird, sind die Abfälle in spezielle Säcke (Mineralwoll-Big Bag) zu verpacken.
- Annahme nur im unbeschädigten Mineralwolle Big Bag möglich! Nicht ordnungsgemäß deklarierte Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen
- Die maximale Annahmegröße der Big Bag`s beträgt 1m³ je Sack.
Annahmekriterien für die Entsorgung von Odenwaldplatten
Produkte aus künstlichen Mineralfasern können krebserregend sein!
Deshalb müssen an die Entsorgung dieser Abfälle besondere Anforderungen gestellt werden:
Deckenplatten/ Odenwaldplatten/ Mineralfaserplatten (AVV 17 06 03*)
Damit der Flug von künstlichen Mineralfasern (Faserstäube) vermieden wird, sind die Abfälle in spezielle Säcke (Big Bag) zu verpacken.
Annahme nur im Big Bag 70x 70x 70 möglich! Nicht ordnungsgemäß deklarierte Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen
Diese Big- Bags sind bei uns erhältlich
Entsorgung und Annahme nur in speziellen Big Bag`s
(diese sind in 3 verschiedenen Größen erhältlich:
3,20m x 1,25m x 0,30m
2,60m x 1,25 x 0,30m
1,10m x 0,90x 0,90m )
Sämtliche Annahmebedingungen und gesetzliche Vorschriften sind vom Anlieferer bzw. Erzeuger einzuhalten.
Bei der Entladung ist den Hinweisen des Hofpersonals unbedingt Folge zu leisten.
Jede Anlieferung wird überprüft.
Werden die Annahmebedingungen nicht eingehalten, ist die Fa. RMM berechtigt, die Annahme zu verweigern!
Alle erforderlichen Behältnisse für die Entsorgung erhalten Sie gerne in unserem Betrieb!