Containerdienst

Containertypen

Kontaktieren Sie uns- gemeinsam finden wir den für Sie passenden Container, gerne auch in Ihrer Firmenfarbe!

Für die Entsorgung ihrer Abfälle bieten wir verschiedene Containertypen an:

5cbm Absetzcontainer

Höhe: 1,30m | Breite: 1,80m | Länge 3,30m

mindeste Durchfahrtshöhe: 3 m

mindeste Durchfahrtsbreite: 4,20 m

 

7cbm (mit und ohne Deckel, Klappencontainer)

Höhe: 1,50m | Breite: 1,80m | Länge 3,30m

mindeste Durchfahrtshöhe: 3 m

mindeste Durchfahrtsbreite: 4,20 m

10 cbm (mit und ohne Deckel, Presscontainer)

Höhe: 1,90m | Breite: 1,80m | Länge 4,00m

mindeste Durchfahrtshöhe: 3 m

mindeste Durchfahrtsbreite: 4,20 m

22 cbm (ohne Deckel)

Höhe: 1,50m | Breite: 2,40m | Länge 6,30m

mindeste Durchfahrtshöhe: 3 m

mindeste Durchfahrtsbreite: 4,20 m

 

37 cbm (mit Deckel und ohne Deckel)

Höhe: 2,40m | Breite: 2,35m | Länge 7,00m

mindeste Durchfahrtshöhe: 3,5 m

mindeste Durchfahrtsbreite: 4,50 m

Was darf in die Container rein- und was nicht

Was gehört zu welcher Abfallart:
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
je Baumaßnahme max. bis 10m³, darüber Getrenntsammlung
  • Unbelastetes Holz
  • Zementsäcke
  • Kleinmengen Bauschutt
  • Glas
  • Wand-/Deckenverkleidungen
  • Bodenbeläge
  • Gips- und Gipskartonplatten, Fermacell (Gipsfaserplatten)
  • Kunststoffe, Folien, Abdeckplanen
  • Teppiche, Tapetenreste
  • Papier, Kartonagen, Verpackungen
  • Leere Restbehälter (Dosen, Kanister etc.)
  • Heraklith
was nicht rein darf:
  • Isolier-und Dämmstoffe, (Mineral-/Steinwolle, Styropor /Styrodur )
  • Eternit (asbesthaltige Baustoffe)
  • Flüssigkeiten wie Altöle, Verdünnung, Altfarben
  • Gefährliche Sonderabfälle, wie z.B. teerhaltige Dachpappe/Bitumen etc.
  • Altreifen
  • Druckgasbehälter
  • Großmengen Bauschutt
  • Altholzfenster, belastetes u. behandeltes Holz
Bauschutt
  • Mineralische Abfälle (Steine)
  • Mauer- und Ziegelsteine
  • Dachziegel
  • Mörtel
  • Putz
  • Betonabfälle
  • Keramik
  • Porzellan
  • Bodenaushub, Kies, Schotter
  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Gas- und Porenbetonsteine, Ytong
  • Schamotte
  • Asphalt
  • Rigips
  • Heraklith, Fermacell (Gipsfaserplatten)
  • Belasteter Bauschutt oder Bodenaushub
  • Gemischte Restabfälle
Gemischte Materialien
  • Altmöbel, Einrichtungsgegenstände
  • Teppiche, Matratzen
  • Verschmutzte Kartonage, Folien
  • Kunststoffe
  • Spielzeug, Fahrräder
  • Tapetenreste, leere Verpackungen wie Eimer, Dosen etc.
  • Altholz unbehandelt
  • Bodenbeläge
  • gefährliche Abfälle (Bitumen, Eternit, Dachpappe, Styropor), die gesondert behandelt werden müssen
  • Nassmüll
  • Kühlschränke, Elektronikschrott, Monitore, Fernseher, Haushaltsgeräte
  • Dämmstoffe wie Mineralwolle und Styropor/Styrodur
  • Altöle und Altfarben
  • Altholzfenster, belastetes u. behandeltes Holz
  • Altreifen
Altholz A I – A III
  • Naturbelassenes, wie Paletten, Kisten etc.
  • Behandeltes Holz, wie Dielenbretter etc.
  • Holzmöbel ohne Anhaftungen, Türen aus dem Innenbereich etc.
  • Spanholz- sowie MDF Holzplatten
  • Altholzfenster, Fensterstöcke
  • Imprägniertes Holz , wie Gartenmöbel, Holz aus dem Außenbereich, Brandholz, Bahnschwellen

Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle sind überwachungsbedürftig, müssen nachweisbar mit Übernahmeschein und je Abfallart sowie zum Teil in bestimmten Behältnissen entsorgt werden.

Nachfolgende Abfallarten dürfen nicht mit anderen Abfallarten gemischt werden und benötigen gesonderte Behältnisse !

Produkte aus künstlichen Mineralfasern können krebserregend sein!
Deshalb müssen an die Entsorgung dieser Abfälle (AVV: 17 06 03*) besondere Anforderungen gestellt werden

  • Damit der Flug von künstlichen Mineralfasern (Faserstäube) vermieden wird, sind die Abfälle in spezielle Säcke (Mineralwoll-Big Bag) zu verpacken.
  • Annahme nur im unbeschädigten Mineralwolle Big Bag möglich! Nicht ordnungsgemäß deklarierte Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen
  • Die maximale Annahmegröße der Big Bag`s beträgt 1m³ je Sack.

Annahmekriterien für die Entsorgung von Odenwaldplatten
Produkte aus künstlichen Mineralfasern können krebserregend sein!
Deshalb müssen an die Entsorgung dieser Abfälle besondere Anforderungen gestellt werden:
Deckenplatten/ Odenwaldplatten/ Mineralfaserplatten (AVV 17 06 03*)
Damit der Flug von künstlichen Mineralfasern (Faserstäube) vermieden wird, sind die Abfälle in spezielle Säcke (Big Bag) zu verpacken.
Annahme nur im Big Bag 70x 70x 70 möglich! Nicht ordnungsgemäß deklarierte Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen
Diese Big- Bags sind bei uns erhältlich

Entsorgung und Annahme nur in speziellen Big Bag`s
(diese sind in 3 verschiedenen Größen erhältlich:
3,20m x 1,25m x 0,30m
2,60m x 1,25 x 0,30m
1,10m x 0,90x 0,90m )

Verpackungen von asbesthaltigen Baustoffen

Sämtliche Annahmebedingungen und gesetzliche Vorschriften sind vom Anlieferer bzw. Erzeuger einzuhalten.
Bei der Entladung ist den Hinweisen des Hofpersonals unbedingt Folge zu leisten.
Jede Anlieferung wird überprüft.
Werden die Annahmebedingungen nicht eingehalten, ist die Fa. RMM berechtigt, die Annahme zu verweigern!

Alle erforderlichen Behältnisse für die Entsorgung erhalten Sie gerne in unserem Betrieb!

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